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VGH Baden-Württemberg, 06.12.1979 - III 1447/79 |
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VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Dezember 1979 - III 1447/79 (https://dejure.org/1979,17853)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Baden-Württemberg, 20.05.1980 - 3 S 617/80
Ermessensfehler und Berichtigungsmöglichkeit bei einer Abbruchverfügung
Rechtmäßig ist eine aufgrund des § 101 Satz 1 LBO ergangene Abbruchsanordnung nur dann, wenn das abzubrechende Bauwerk nicht durch eine Baugenehmigung gedeckt wird, dieses von dem Zeitpunkt an, in dem es im wesentlichen fertiggestellt ist, fortdauernd gegen materielles Baurecht verstößt und die Behörde das nach § 101 Satz 1 LBO eröffnete Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat (vgl zu den Rechtsvoraussetzungen einer Abbruchsanordnung die Urteile des Senats v 6.12.1979 III 1447/79 und v 13.2.1980 III 2031/79; BVerwG Urt v 22.1.1971, BRS 24 Nr. 193). - VGH Baden-Württemberg, 13.02.1980 - III 2031/79
Baurecht - Außenbereich - Unverhältnismäßigkeit einer Abbruchanordnung
Zugunsten der Beklagten kann unterstellt werden, daß die Rechtsvoraussetzungen für den Erlaß einer Abbruchsanordnung nach § 101 Satz 1 LBO gegeben sind, nämlich, daß der umstrittene Anbau nicht durch eine Baugenehmigung gedeckt wird und vom Zeitpunkt seiner Fertigstellung an fortdauernd gegen materielles Baurecht verstößt (vgl zu den Rechtsvoraussetzungen einer Abbruchsanordnung das Urt des Senats v 6.12.1979 III 1447/79; BVerwG Urt v 22.1.1971, BRS 24 Nr. 193). - VGH Baden-Württemberg, 10.06.1980 - 3 S 788/80
Kein Abbruch einer Wohnwagenüberdachung bei einer Vielzahl ungenehmigter …
Es kann auf sich beruhen, ob die Rechtsvoraussetzungen für den Erlaß der angefochtenen Abbruchsanordnung nach § 101 Satz 1 LBO gegeben sind, nämlich, ob die ungenehmigte Überdachung vom Zeitpunkt ihrer Errichtung an fortdauernd gegen materielles Baurecht verstößt (vgl zu den Rechtsvoraussetzungen einer Abbruchsanordnung die Urteile des Senats v 6.12.1979 III 1447/79 und v 13.2.1980 III 2031/79; BVerwG Urt v 22.1.1971, BRS 24 Nr. 193). - VGH Baden-Württemberg, 11.06.1980 - 3 S 511/80
Funktionsänderung zum dauernden Wohnen durch Anbaumaßnahme - Abbruch der …
Denn die von der Abbruchsanordnung betroffenen Anbauten im Kellergeschoß und Erdgeschoß des Wohnhauses des Klägers werden nicht durch eine Baugenehmigung gedeckt und verstoßen vom Zeitpunkt ihrer Fertigstellung an fortdauernd gegen materielles Baurecht (vgl zu den Rechtsvoraussetzungen einer Abbruchsanordnung das Urt des Senats v 6.12.1979 III 1447/79; BVerwG Urt v 22.1.1971, BRS 24 Nr. 193).